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   VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17.F   

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VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17.F (https://dejure.org/2017,45861)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 L 6776/17.F (https://dejure.org/2017,45861)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. November 2017 - 9 L 6776/17.F (https://dejure.org/2017,45861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Eilverfahren bei aussichtsloser Bewerbung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Beurteilungen müssen ferner auf den gleichen Bewertungsmaßstäben bzw. Beurteilungsvorgaben beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2016 - 2 A 1/14 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, ; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, Rdnr. 15 sowie Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, Rdnr. 52 und Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, Rdnr. 13; Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, Rdnr. 30).

    Dienstliche Beurteilungen sind deshalb regelmäßig nur dann miteinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind, sie auf einheitlichen Beurteilungsvorgaben beruhen und sie auch gleichermaßen aktuell sind (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, Rdnr. 30).

    Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, dass die die Antragstellerin betreffende Beurteilung (lediglich) einen Zeitraum von etwa 21 Monaten umfasst, denn dieser Zeitraum ist ausreichend, um eine verlässliche Aussage über Leistung und Befähigung der Antragstellerin im ausgeübten Statusamt und auch eine Prognose für das angestrebte Amt zu ermöglichen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015, 1 B 707/15 -, ).

    Dabei liegt es im weiten Organisationsermessen des Dienstherrn, wie er bei verschiedenen Beurteilern für größtmögliche Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Beurteilungsmaßstab sorgen will (zum Ganzen: VGH Kassel, Beschluss vom 23. September 2015 -1 B 707/15 -, , Rdnr. 36 m. w. N.).

    Es wird ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab auch dadurch gewährleistet, dass Befähigung und Leistung in Bezug auf das ausgeübte Amt zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - , Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - , Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , , Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - , Rn. 18, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - , Rn. 6 sowie Beschluss vom 23. September 2015, 1 B 707/15, Rdnr 39).

    Die einheitliche Handhabung wird in den Beurteilungsrichtlinien durch die Vorgabe gewährleistet, dass sich die dienstlichen Beurteilungen an den in der Anlage zu den Beurteilungsrichtlinien vorgegebenen Anforderungsprofilen zu orientieren haben, Abschnitt I Nr. 2. letzter Satz (VGH Kassel Beschluss vom 23. September 2015, 1 B 707/15, Rdnr 40).

    Zu dieser Thematik hat das VG Darmstadt in einer vergleichbaren Konstellation zutreffend ausgeführt: " Indem die oberste Dienstbehörde - was gerichtsbekannt ist - auch nach dem Inkrafttreten des § 2 b HRiG zum 01.03.2014 weiterhin die genannten Beurteilungsrichtlinien angewandt hat, hat sie diese erkennbar in ihren Willen aufgenommen, diese Richtlinien sind daher weiterhin anwendbar mit der Folge, dass die durch (nur) einen Beurteiler erfolgte Beurteilung des Antragstellers den Vorgaben der Richtlinien (siehe dort III. 1) entspricht und hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Richtlinien und deren Konformität mit höherrangigem Recht Einwendungen durch das Gericht nicht zu erheben sind (im Ergebnis ebenso VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 L 1613/14.WI -, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, jeweils abgedruckt bei [...] ).".

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, kann der unterlegene Beamte/Richter eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung gleichwohl nur dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002, 2 BvR 857/02, ; BVerwG, Urteil vom 04. November 2010 - 2 C 16/09, , Rn. 24 und Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. September 2013 - 1 B 1505/12 -, , Rn. 3, vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, , Rn. 27, vom 29. Januar 2016 - 1 B 1511/15 -, , Rn. 33, vom 12. Juli 2017, 1 B 299/17 und vom 14.September 2017, 1 B 1447/17).

  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 20).

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 14.07.2016, 1 B 1419/16, , Rdnr. 21).

    Hier gilt, was bereits im Beschluss des Hessischen VGH vom 14.07.2016 (1 B 1419/16) zutreffender Weise ausgeführt ist: " Zwar ergibt sich insoweit aus Nr. 2.4 der Richtlinie, dass die dort für die Leitung eines Gerichts niedergelegten Einzelanforderungen nicht für die Leitung eines oberen Landesgerichts gelten sollen.

    Was die Erstellung der Beurteilung der Antragstellerin anbelangt, gilt, was der VGH im Beschluss vom 14.07.2016 in dem Verfahren 1 B 1419/16 zutreffend ausgeführt hat: " Es unterliegt weiterhin keinen Bedenken, dass das Hessische Ministerium der Justiz die dienstliche Beurteilung der Antragstellerin erstellt hat.

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Dienstliche Beurteilungen, die nicht in diesem Sinne vergleichbar sind, muss der Dienstherr vergleichbar, kompatibel machen (VGH Kassel, Beschluss vom 07.06.2016, 1 B 559/16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14 m. w. N.).

    Dienstliche Beurteilungen, die nicht in diesem Sinne vergleichbar sind, muss der Dienstherr im Rahmen einer Personalauswahlentscheidung selbständig werten und anhand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes zu bilden ist, einander zuordnen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 -, , Rdnr. 4; Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, , Rdnr. 8; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14).

    Sie kann in diesem Zusammenhang etwa ergänzende Stellungnahmen einholen oder aus den vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnen (VGH Kassel, Beschluss vom 07.06.2016, 1 B 559/16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Für den nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlichen Vergleich der Bewerber anhand der Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat der Dienstherr vorrangig auf dienstliche Beurteilungen, die über die Bewerber erstellt worden sind, abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, Rdnr. 15), wobei wiederum maßgeblich in erster Linie das abschließende Gesamturteil ist, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, , Rn. 58).

    Dabei darf die Gesamtaussage dieser Beurteilungen allerdings nicht durch einen - etwa durch bestimmte Anforderungen der Tätigkeit im angestrebten Amt motivierten - Rückgriff auf Einzelfeststellungen überspielt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, , Rn. 60), weil anderenfalls die Grenze zur Beliebigkeit leicht überschritten und die Beurteilung als Gesamtbewertung entwertet würde.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Der Dienstherr kann aber nur dann auf die dienstliche Beurteilung als maßgebliche Entscheidungsgrundlage seiner Auswahl abstellen, wenn sich hieraus verlässliche Bewertungen für die Ämtervergabe ergeben (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - , m.w.N.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, 2 C 27.14, ).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Für den nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlichen Vergleich der Bewerber anhand der Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat der Dienstherr vorrangig auf dienstliche Beurteilungen, die über die Bewerber erstellt worden sind, abzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, Rdnr. 15), wobei wiederum maßgeblich in erster Linie das abschließende Gesamturteil ist, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, , Rn. 58).

    Mit einem höheren Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007, 2 BvR 2470/06, Rdnr. 16).

  • VGH Hessen, 07.06.2016 - 1 B 559/16
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Dienstliche Beurteilungen, die nicht in diesem Sinne vergleichbar sind, muss der Dienstherr vergleichbar, kompatibel machen (VGH Kassel, Beschluss vom 07.06.2016, 1 B 559/16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14 m. w. N.).

    Sie kann in diesem Zusammenhang etwa ergänzende Stellungnahmen einholen oder aus den vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnen (VGH Kassel, Beschluss vom 07.06.2016, 1 B 559/16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Es wird ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab auch dadurch gewährleistet, dass Befähigung und Leistung in Bezug auf das ausgeübte Amt zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - , Rn. 53; Beschluss vom 6. Juni 2006 - 2 B 5/06 - [...], Rn. 6; Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 B 2/06 - , Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 19. März 2015 - 1 B 1930/14 - , , Rn. 37; Beschluss vom 7. November 2005 - 1 UE 3659/04 - , Rn. 18, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 UZ 1158 /07 - , Rn. 6 sowie Beschluss vom 23. September 2015, 1 B 707/15, Rdnr 39).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Die einem Amt innewohnende Wertigkeit kommt mithin in der Besoldungshöhe zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10, , Rdnr. 146).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, kann der unterlegene Beamte/Richter eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung gleichwohl nur dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002, 2 BvR 857/02, ; BVerwG, Urteil vom 04. November 2010 - 2 C 16/09, , Rn. 24 und Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. September 2013 - 1 B 1505/12 -, , Rn. 3, vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, , Rn. 27, vom 29. Januar 2016 - 1 B 1511/15 -, , Rn. 33, vom 12. Juli 2017, 1 B 299/17 und vom 14.September 2017, 1 B 1447/17).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15

    Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

  • VGH Hessen, 07.11.2005 - 1 UE 3659/04

    Dienstliche Beurteilung; Anforderungen; Mindestinhalte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 6 B 181/12

    Konkurrentenstreit Auswahlentscheidung Qualifikationsvergleich dienstliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05

    Konkurrenz von nicht in einer Beförderungshierarchie zueinander stehenden

  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 6 B 865/15

    Besetzung der Stelle eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt mit einem

  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
  • VG Wiesbaden, 31.03.2015 - 3 L 1613/14

    Zum Erfordernis der Vergleichbarmachung von Beureilungen.

  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98

    Personalauswahlentscheidung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich -

  • VGH Bayern, 01.08.2006 - 3 CE 06.1241
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2017 - 9 L 6776/17.F - wird zurückgewiesen.
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